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FBZ

Fugenblech verrutscht oder aufgeschwommen: Woran sich das messen lässt

Ein Fugenblech sitzt nicht, wie es soll. Woran sich die Abweichung messen lässt, und warum Abwarten keine Prüfung ersetzt.

Dr.-Ing. Jörn Budde Zuletzt aktualisiert:

Diesen Beitrag hat Dr.-Ing. Jörn Budde geschrieben, Sachverständiger für Bauwerksabdichtung und Entwickler der FBZ (über uns). Er ordnet ein, was Regelwerke, Prüfzeugnisse und Fachliteratur zu einem verrutschten Fugenblech sagen, und ergänzt an drei Stellen eine eigene Fachaussage.

Ein verrutschtes Fugenblech wird zuerst gemessen und dokumentiert, erst danach beurteilt. Abwarten ersetzt diese Prüfung nicht. Die erste Frage lautet: Wird in diesem Abschnitt noch betoniert? Dann nimmst du den Ist-Zustand auf, misst und fotografierst ihn, bevor der Beton ihn verdeckt. Ist er schon betoniert, gilt dasselbe für den zweiten Abschnitt. Maßstab ist das Dokument des eingebauten Systems: Einbindetiefe, Abstand zu Bauteilrand und Bewehrung. Wie es weitergeht, entscheidet in aller Regel der Planer.

Warum ist die Lage des Blechs entscheidend?

Ein Fugenblech dichtet durch Einbettung. Das Zement-Merkblatt H11 beschreibt das Wirkprinzip für beschichtete Fugenbleche so: „Die abdichtende Wirkung bei diesem System wird durch den guten Verbund des Materials des Fugenabdichtungssystems mit dem Beton erreicht.“ Sitzt das Blech falsch, fehlt dieser Verbund dort, wo er gebraucht wird.

In der Arbeitsfuge zwischen Bodenplatte und Wand einer Weißen Wanne ist die Reserve gering. Rainer Hohmann beziffert die Einbindetiefe in der Bodenplatte je nach Betondeckung und Prüfzeugnis auf 30 bis 50 Millimeter. In seiner Arbeit zu Elementwänden nennt er den Grund, warum sich daran nichts drehen lässt: Die Einbindetiefe in den Beton der Bodenplatte entspricht der Betondeckung. Auf der Baustelle lässt sie sich deshalb nicht nach Bedarf vergrößern. Das Wirkprinzip steht ausführlicher im Beitrag Was ist eine Fugenblechzentrierung?.

Darf in diesem Abschnitt weiterbetoniert werden?

Das entscheidet nicht die Kolonne. Eine Korrekturfrist für ein verrutschtes Blech nennen die öffentlich zugänglichen Regelwerke nicht. Für sie muss die Lage des Blechs vor der Betonage stehen. Dass sie sich währenddessen noch richten ließe, sehen sie nicht vor.

Der Gelbdruckentwurf der Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke formuliert die Anforderung an den Einbau so: „Alle in den Beton eingreifenden Fugenabdichtungen sind vor dem Betonieren planmäßig lagegenau zu verlegen, an Stoßstellen zu verbinden und in ihrer Lage zu sichern.“ Die Europäische Technische Bewertung für das Dichtblech VB sagt dasselbe aus der Produktsicht: „Während der Betonage darf das Fugenblech sich nicht verschieben und darf nicht aufschwimmen.“

Für die Baustelle folgt daraus zweierlei. Der Zustand muss aufgenommen sein, bevor der Beton ihn verdeckt. Und ob die Betonage dafür unterbrochen werden kann, ist selbst eine Entscheidung. Ein ungeplanter Betonierabbruch erzeugt eine Arbeitsfuge, die in keinem Fugenplan steht und eigene Anforderungen nach sich zieht. Diese Abwägung gehört sofort an den Planer.

Fachaussage Dr.-Ing. Jörn Budde: Arbeiten außerhalb des betroffenen Bereichs können weiterlaufen. Am Fugenblech selbst und an der Schalung des Abschnitts wird nichts verändert, bis die Entscheidung vorliegt.

Warum ist nachträgliches Eindrücken keine Lösung?

Weil drei voneinander unabhängige Quellen es ausschließen, an fünf Stellen. Das Zement-Merkblatt B22 schreibt: „Fugenbleche oder Fugenbänder sind vor dem Betonieren einzubauen und gegen Umkippen zu sichern. Ein nachträgliches Eindrücken in den frischen Beton ist abzulehnen.“ Der Leitfaden von Holcim formuliert es allgemein und noch einmal für Elementwände: „Die Fugenbleche müssen vor dem Betonieren fixiert werden, ein Eindrücken in den Beton ist nicht zulässig.“ Hohmann formuliert dasselbe Verbot in zwei Veröffentlichungen.

Den Grund liefern dieselben Texte: Die Regel hängt an der vollständigen Einbettung. Hohmann nennt als Ziel ein „fehlstellenfreies Einbetonieren der Fugenabdichtung“, der Leitfaden begründet seinen empfohlenen Abstand zu Bewehrung und Fertigteilplatten genauso.

Welche Schäden ein Eindrücken im Einzelfall auslöst, sagt keine dieser Quellen. Sie verbieten die Handlung und begründen das Verbot mit keinem Schadensbild.

Wie wird der Ist-Zustand aufgenommen?

Erst messen, dann beurteilen. Nimm den Zustand so auf, dass sich ein Dritter später allein daraus ein Urteil bilden kann. Die Europäische Technische Bewertung verlangt die Dokumentation ausdrücklich: „Die Lage und die Lagesicherung sind während der Verarbeitung und am fertig eingebauten bzw. einseitig einbetonierten Fugenblech zu überprüfen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.“

  1. Verbleibende Einbindetiefe: gemessen, nicht geschätzt, an der ungünstigsten Stelle und an mehreren weiteren.
  2. Lage im Querschnitt: der Abstand zu beiden Bauteilrändern.
  3. Abstand zur Bewehrung: an der engsten Stelle, und ob das Blech irgendwo an einem Stab anliegt.
  4. Länge des betroffenen Abschnitts: mit Anfang und Ende, bezogen auf den Fugenplan.
  5. Zustand des Blechs: Stöße, Ecken, Beschichtung und Befestigung.
  6. Fotos: mit erkennbarer Zuordnung, Maßstab und Datum.

Ist der Beton schon erhärtet, ist von der Einbindetiefe nur noch der herausstehende Teil des Blechs zu sehen. Fachaussage Dr.-Ing. Jörn Budde: Man misst den Überstand des Blechs über der Bodenplatte an mehreren Stellen und zieht ihn von der bekannten Blechhöhe ab. Das Ergebnis wird mit Fotos und Maßband dokumentiert.

Diese Aufnahme ist keine Zusatzleistung. Sie steht in der Prüfliste, die Hohmann in der Zeitschrift „Der Bausachverständige“ veröffentlicht hat, dort mit einem eigenen Feld für die gemessene Mindesteinbindetiefe. Welche Werte im Einzelfall gelten und woher sie kommen, steht in der Checkliste vor dem Betonieren.

Warum ersetzt Abwarten keine Prüfung?

Weil ein trockener Keller nichts beweist. Das Zement-Merkblatt H10 sagt es für die Kontrolle der Sohle auf Undichtigkeiten: „Ist der Wasserstand zu diesem Zeitpunkt niedrig, ist allerdings keine sichere Aussage möglich.“ Für die Arbeitsfuge gilt dieselbe Abhängigkeit vom anstehenden Wasser. Schaust du bei tiefem Grundwasserstand hin, siehst du möglicherweise nichts, obwohl eine Fehlstelle vorhanden ist.

Dasselbe Merkblatt beschreibt, was daraus folgen kann. Tritt der Höchststand des Wassers erst in der Nutzungsphase ein, zeigt sich Nässe „erst mit einer Verzögerung von möglicherweise Jahren“. Beurteilt wird deshalb am Tag der Feststellung, mit den Maßen von diesem Tag. Der erste nasse Winter ist dafür kein Termin.

Woran lässt sich die Abweichung messen?

An den Maßen, die der Verwendbarkeitsnachweis des eingebauten Systems festlegt. Die Mittellage selbst ist die Planvorgabe, kein Prüfmaß. Prüfen und beurteilen lässt sich die Abweichung über drei Maße: Einbindetiefe, Abstand zu beiden Bauteilrändern, Abstand zur Bewehrung.

Die Einbindetiefe hat dabei den härtesten Wortlaut. Das Prüfzeugnis für wolfseal KB 16 formuliert: „Die Funktion der Fugenbleche ist für eine Mindesteinbindetiefe im Sohlbeton von 30 mm nachgewiesen. Die Einbindetiefe darf diesen Wert an keiner Stelle unterschreiten. Die maximale Einbindetiefe im Sohlbeton darf die halbe Blechhöhe nicht überschreiten.“

Daran zählen zwei Dinge. Der Wert gilt an jeder Stelle, nicht im Mittel. Und es gibt auch nach oben eine Grenze, weil das Blech beidseits der Fuge einbinden muss. Was unten zu tief steckt, fehlt oben in der Wand.

Die 30 Millimeter kehren in den Bewertungen für FraDiflex und für das Dichtblech VB gleichlautend wieder, die Obergrenze dagegen stammt aus einem einzelnen Prüfzeugnis. Maßgeblich bleibt das Dokument des tatsächlich eingebauten Systems. Es gilt für beschichtete Bleche; für unbeschichtete gelten andere Regeln zur Einbindung, nachzulesen in der Checkliste vor dem Betonieren.

Liegt ein Maß außerhalb, ist der Nachweis des Systems für diese Stelle nicht mehr geführt. Das löst die Entscheidung des Planers aus, und dafür braucht er die Messwerte.

Und wenn die Bodenplatte schon fertig ist?

Dann ist die eine Hälfte der Fuge entschieden und die andere noch nicht. Der zweite Betonierabschnitt steht bevor, und für ihn gelten die Prüfpunkte erneut. Die Bewertung für das Dichtblech VB verlangt die Kontrolle ausdrücklich auch am „einseitig einbetonierten Fugenblech“.

Am schnellsten verschlechtert sich dabei der Zustand des herausstehenden Blechteils. Hohmann hält fest: „Eine Verschmutzung der Beschichtung durch Zementschlemme kann zu einer Verbundstörung und damit verbunden zu einer Wasserumläufigkeit führen.“

Fachaussage Dr.-Ing. Jörn Budde: Nur nach Vorgabe des Fugenblech-Herstellers reinigen; bei beschichteten Blechen keine Drahtbürste oder spitzen Werkzeuge. Im Zweifel Hersteller fragen und dokumentieren.

Was ist bei Elementwänden anders?

Der Zustand ist nach dem Betonieren nicht mehr einsehbar, und der Platz ist knapper. Das Blech steht im Ortbetonkern zwischen zwei Fertigteilschalen statt in einem vollen Wandquerschnitt. Hohmann bezieht die Abstandsforderung deshalb ausdrücklich auf die Bewehrung, „aber auch den Fertigteilplatten“. Dieselbe Abweichung in Millimetern verbraucht hier mehr Reserve.

Die Deutsche BauZeitschrift fasst die Einschränkung in einem dokumentierten Fall so zusammen: „Neben einigen Vorteilen besteht bei der Elementwand der Nachteil, dass eine Kontrolle der Ausführungsqualität des Ortbetons hier praktisch nicht möglich ist. Beim Betonieren ist daher eine noch größere Sorgfalt erforderlich als bei reinen Ortbetonwänden.“ Das Zement-Merkblatt H10 begründet, warum: „Da Elementwände nicht ausgeschalt werden, kann man auch nicht kontrollieren, ob in der Fläche durch Betonierfehler ein Kiesnest entstanden ist.“

Eine spätere Kernbohrung ist kein harmloses Mittel. In dem Fall, den die Deutsche BauZeitschrift dokumentiert, wurde die Lage des Blechs zwar am Bohrkern festgestellt. Die Autoren weisen aber ausdrücklich darauf hin, „dass die Vornahme einer Kernbohrung bei Unkenntnis der hydrologischen Beanspruchung ein großes Risiko birgt“.

Was ist über Schäden belegt?

Dass Einbaufehler häufig sind. Hohmann schreibt: „In der Baupraxis kommt es häufig zu einem fehlerhaften Einbau der Fugenabdichtung“, und führt in der Aufzählung typischer Fehler ausdrücklich die „zu geringe oder zu große Einbindetiefe der Fugenabdichtung in die Bodenplatte“ auf. Das Institut für Bauforschung und der Bauherren-Schutzbund führen Undichtheiten an Fugenblechen unter den zehn häufigsten Mängeln im Tiefbau bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Für den Einzelfall ist die Beleglage dünn. Die genannte Kurzstudie beschreibt unter ihren Fallbeispielen einen Keller aus WU-Beton, bei dem ein Bohrkern ergeben habe, das Fugenblech sei nicht ausreichend tief eingebracht gewesen. Lies diese Darstellung mit Vorsicht: Sie nennt einleitend Fugenbänder als verwendetes System und im Befund Fugenbleche. Der in der Fachpresse ausführlicher dokumentierte Fall entlastet das Blech. Der Bohrkern zeigte es mittig in der Ortbetonschicht und ohne Fehlstellen im Verbund. Ein technischer Mangel wurde nicht festgestellt, die Ursache der Undichtheit blieb offen.

Beiden Fällen ist eines gemeinsam: Die Lage des Blechs stand erst am Bohrkern fest. Das ist das eigentliche Argument für eine sorgfältige Lagekontrolle. Danach lässt sich der Zustand nur noch mit Aufwand und Risiko klären. Eine Sammlung von Schadensbildern braucht es für dieses Argument nicht.

Wer entscheidet, wie es weitergeht?

Festgestellt und dokumentiert wird auf der Baustelle. Wer die Beurteilung schuldet und wer sie freigibt, ergibt sich aus Bauvertrag und WU-Konzept; in aller Regel liegt die Entscheidung beim Planer.

Er braucht dafür die Angaben des Herstellers. Das Prüfzeugnis für wolfseal KB 16 verpflichtet den Antragsteller, die Ausführungsbestimmungen „widerspruchsfrei in seiner Arbeitsanweisung wiederzugeben“, und hält fest: „Die Angaben des Antragstellers sind bei der Verarbeitung zu beachten.“ Gemeint sind die veröffentlichten Angaben des Systemherstellers, keine mündliche Auskunft. Nach demselben Dokument müssen Arbeitsanweisung und Prüfzeugnis „an der Einbaustelle vorliegen“. Die maßgeblichen Werte findest du also im Bauordner, nicht im Internet.

Wie eine festgestellte Fehlstelle später behandelt wird, ob und wie injiziert oder nachgedichtet wird, ist eine eigene Planungsaufgabe. Fristen, Gewährleistung und Kostentragung behandelt dieser Beitrag ebenfalls nicht.

Wie lässt sich vorbeugen?

Verschieben und Kippen während der Betonage sind der Teil des Problems, der sich konstruktiv angehen lässt. Dort setzt eine Fugenblechzentrierung an.

Rendering einer Fugenblechzentrierung: Schaumstoffformteil, von oben auf das Fugenblech gesteckt, das Blech sitzt mittig im Aufnahmeschlitz

Die FBZ Fugenblechzentrierung, kurz FBZ, ist ein Formteil aus PE-Schaum. Es führt das Blech in einem mittigen Schlitz. Die Mittellage folgt so aus der Geometrie des Formteils und nicht aus dem Augenmaß. Aufbau und Funktion stehen im ersten Beitrag der Reihe. Das Patent ist angemeldet (DE 10 2025 121 129.9). Breiten und Einsatzbereich stehen auf der Produktseite, Muster und Angebot gibt es über die Anfrage.

Ebenso klar ist, was eine Zentrierung nicht erledigt. Das Fugenblech wird zuerst wie gewohnt über seine vorhandenen Befestigungspunkte an der Bewehrung befestigt; die FBZ ersetzt diese Befestigung nicht. Einbindetiefe, Zustand der Beschichtung und Ausbildung der Stöße bleiben zu planen und zu prüfen. Die Kontrolle vor dem Betonieren samt Dokumentation bleibt Pflicht. Adressiert sind das seitliche Verschieben und das Kippen. Ob eine Zentrierung auch ein Aufschwimmen verhindert, ist nicht belegt, und dieser Beitrag behauptet es nicht.

Häufige Fragen

Gibt es eine zulässige Abweichung in Millimetern?

Nicht als Toleranz auf die Mittellage. Eine Zahl dafür, wie weit ein Blech aus der Mitte stehen darf, nennt keines der öffentlich zugänglichen Dokumente. Millimeterwerte gibt es trotzdem, sie hängen nur an anderen Größen: an der Mindesteinbindetiefe und am Abstand zum Bauteilrand. Sie unterscheiden sich von System zu System; die Spannweite zeigt die Checkliste vor dem Betonieren. Eine Systematik dafür führt das Merkblatt des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins zu beschichteten Fugenblechsystemen, das ein aktuelles Prüfzeugnis für die Ausführung für verbindlich erklärt. Es ist kostenpflichtig und für diesen Beitrag nicht ausgewertet worden.

Lässt sich die Lage des Blechs nachträglich feststellen?

Dazu gibt es keine öffentlich zugängliche Festlegung. Was sich nachlesen lässt, betrifft das Orten von Bewehrung. In einem Schulungsbeitrag der Fachtagung Bauwerksdiagnose heißt es: „Eine zuverlässige Ortung von Bewehrung ist nur möglich, wenn […] die Randbedingungen der Schwierigkeitsstufe I vorliegen.“ Ob und wie genau sich ein dünnes, senkrecht stehendes Blech orten lässt, ist damit nicht beantwortet. In den dokumentierten Fällen wurde die Lage jeweils an einem Bohrkern festgestellt.

Ist der Fehler nach dem Ausschalen sichtbar?

Nur teilweise. Die Einbindetiefe in der Bodenplatte ist danach verdeckt. Beim Anschluss an eine Wandschalung kommt hinzu, was das Zement-Merkblatt H11 festhält: „Der Betoneinbau ist an dieser Stelle ganz unten in einer Wandschalung kaum zu kontrollieren.“ Bei Elementwänden entfällt die Sichtprüfung der Fläche ganz. Was sich nach der Betonage noch prüfen lässt, steht in der Checkliste vor dem Betonieren.

Quellen
  1. Zement-Merkblatt H10 „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (InformationsZentrum Beton, Ausgabe 5.2019)
  2. Zement-Merkblatt H11 „Fugen und ihre Abdichtung in WU-Bauwerken aus Beton“ (InformationsZentrum Beton, Ausgabe 5.2016)
  3. Zement-Merkblatt B22 „Arbeitsfugen“ (Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, Ausgabe 1.2002)
  4. Holcim: Leitfaden für WU-Beton zur Richtlinie 12/2017 (1. Auflage 2019)
  5. DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, Gelbdruckentwurf vom 13.10.2016 (nicht die geltende Fassung 12.2017, diese ist kostenpflichtig)
  6. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-SAC 02/5.1/25-017 für wolfseal KB 16 (MFPA Leipzig, 13.05.2025)
  7. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-5120/231/09 für PENTAFLEX (MPA Braunschweig, 27.09.2024)
  8. ETA-17/0550 Dichtblech VB (Europäische Technische Bewertung, DIBt, 19.12.2019)
  9. ETA-15/0914 FraDiflex-Fugenblech (Europäische Technische Bewertung, DIBt, Fassung 28.10.2025)
  10. Hohmann, R.: Fugenabdichtungssysteme für WU-Bauwerke, Sonderdruck „Der Bausachverständige“ im Sika-Tagungsband
  11. Hohmann, R.: Planung und Ausführung der Abdichtung von Elementwänden (2018)
  12. Deutsche BauZeitschrift 02/2012: Undichte Fuge, Wassereintritt in eine weiße Wanne mit Elementwänden
  13. Institut für Bauforschung und Bauherren-Schutzbund: Die 10 häufigsten Mängel im Tiefbau bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Kurzstudie, April 2021)
  14. Taffe, Spies, Recknagel: Schulung zur zuverlässigen Ortung von Bewehrung in Stahlbetonbauteilen (DGZfP-Fachtagung Bauwerksdiagnose 2012)

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